Skip to main content

Fahrzeug mit Kennzeichen verkauft: Autoverkauf und Abmeldung

Wer ein noch angemeldetes Auto verkauft, erspart sich viele Formalitäten, da es viel einfacher als eine vorherige Abmeldung ist. Aber was ist, wenn der Käufer deines Autos die Kfz-Abmeldung nach Verkauf nicht durchführt? Hier erfährst du, wie Du Dein Auto verkaufen und die Abmeldung ohne Probleme erledigen kannst.

Der Vorteil der KFZ-Abmeldung nach Verkauf

Einer der Vorteile ist, dass Du Dein Auto immer noch fahren darfst, egal, ob Du das Auto zum Käufer fährst oder ob Du mit ihm eine Probefahrt machen möchtest. Auch könnten sich nach einer vorherigen Abmeldung Probleme mit dem Parken ergeben, denn Du darfst mit einem abgemeldeten Auto nicht im öffentlichen Raum stehen, sondern Du brauchst einen Stellplatz auf einem privaten Grundstück. Zudem ist ein Termin beim Straßenverkehrsamt hier und da schwer zu bekommen und Du musst teilweise lange Wartezeiten über Dich ergehen lassen. Dies ist in der Regel verlorene Lebenszeit. Auch ist ein guter Grund, ein noch angemeldetes Fahrzeug zu veräußern, dass es immer noch gegen Diebstahl versichert ist. Kurzkennzeichen können dies nicht leisten.

Auto ohne Kennzeichen
Ein abgemeldetes Auto muss z.B. mit einem Anhänger transportiert werden.

Für die Abmeldung musst du folgende Dokumente in die Zulassungstelle mitbringen:

  • Kfz-Kennzeichen zur Entwertung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (oder Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Fahrzeugbrief)
  • ggf. Verwertungsnachweis (im Fall der Verschrottung)

KFZ-Abmeldung nach Verkauf – ist das ein Risiko?

Für den Käufer und den Verkäufer ist es natürlich viel praktischer, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs noch angemeldet ist. Trotzdem bleiben Zweifel, ob der Käufer seriös ist und Dein Auto auch beim Straßenverkehrsamt abmeldet. Ein gesundes Misstrauen ist nicht unberechtigt, denn wenn der Käufer das Fahrzeug nach dem Kauf nicht abmeldet, muss der Versicherungsnehmer in der Regel haften, zum Beispiel wenn das Auto gestohlen wird oder der neue Käufer einen Unfall verursacht. Im schlimmsten Fall könnte das verkaufte Auto in eine Straftat involviert sein. Es ist also sicherer, mögliche Probleme mitzudenken, bevor etwas Ärgerliches passiert. Ein Autoverkauf ohne Abmeldung sollte also abgesichert sein, in der Regel durch einen Kaufvertrag. Diesen findest Du auf zahlreichen Seiten im Netz.

Auto verkauft mit Kennzeichen – nicht abgemeldet! Was tun?

Das Worst-Case-Szenario wäre natürlich, dass der Käufer die KFZ-Abmeldung nach Verkauf nicht durchführt. Natürlich kannst Du dann die Polizei rufen, aber bevor es dazu kommt, solltest Du ein paar einfache Tipps und Tricks befolgen. Der erste davon ist, im Vertrag zu vermerken, dass nach dem Autoverkauf eine Abmeldung durch den Verkäufer erfolgen muss, spätestens drei Tage nachdem das Fahrzeug seinen Besitzer wechselt. Auch das Datum und die Uhrzeit sollten im Kaufvertrag notiert werden. Im Idealfall musst Du dann nur auf einen Brief warten. Die Versicherung und der Zoll (zuständig für die KFZ-Steuer) werden automatisch nach der Abmeldung informiert. Zu viel bezahlte Versicherung und Steuer fließt dann auf dein Konto zurück. Willst Du auf Nummer Sicher gehen, dann kannst Du Deine Versicherung auch zusätzlich informieren und ihr eine Kopie des Kaufvertrags zukommen lassen. Formulare für die Versicherung kannst du ebenfalls im Netz herunterladen. Auch ist es keine schlechte Idee, das Zulassungsamt zusätzlich zu informieren. Manchmal reicht auch schon eine E-Mail mit dem gescannten Kaufvertrag. Je nach Amt bekommst du auch schnell eine Antwort.

Was passiert im schlimmsten Fall?

Bei einem privaten Verkauf, ist ein mit Kennzeichen verkauftes Auto noch versichert. Die Versicherung gilt dann noch einen weiteren Monat. Du kannst Deine Versicherung, wenn es wirklich schlecht läuft, nicht allein kündigen, sondern sie bis zur Abmeldung noch bezahlen. Erst, wenn der Verkäufer einen eigenen Vertrag mit einer Versicherung abschließt, ist die Sache für Dich erledigt. Erst dann gilt, dass der alte Vertrag gekündigt ist. Dies gilt für Deine Kasko, aber auch für Deine Haftpflichtversicherung. Worüber der Verkäufer eines Fahrzeugs oft nicht nachdenkt, ist, dass ein Auto zu verkaufen und die Abmeldung nicht selbst durchzuführen, bedeutet, dass auch Ordnungswidrigkeiten wie das Übertreten der Geschwindigkeit und falsches Parken von ihm bezahlt werden müssen, was durchaus teuer werden kann. Auch ist Deine Schadenfreiheitsklasse möglicherweise nicht unberührt vom Verhalten des Käufers. Zwar kannst Du den Kaufvertrag vorlegen, aber nicht jede Versicherung ist kulant.

Auto ohne Kennzeichen
Ohne Kennzeichen darf man nur auf einem privaten Grundstück fahren.

Autoverkauf und Abmeldung ohne Sorgen

Du musst nicht in jedem Fall einen Termin beim Bürger- oder Straßenverkehrsamt machen, wenn Du das Auto verkaufen und die Abmeldung nicht selbst durchführen willst. Es ist ausrechend, wenn Du eine Kopie des Kaufvertrags in Deinem Besitz hast. In einem offiziellen Kaufvertrag ist zu lesen, dass der Käufer Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief von Dir bekommen hat. Auch muss der volle Name des Käufers, seine Adresse, die Nummer des Personalausweises und seine Unterschrift darin zu finden ist. Dieses Dokument reicht aus, damit Du ohne Sorgen Dein Auto ohne Abmeldung verkaufen kannst.

Fazit: Auto verkauft mit Kennzeichen – nicht abgemeldet

Es ist wichtig, dass Du gut informiert bist, wenn du ein Auto verkaufen und die Abmeldung nicht selbst durchführst. Du solltest:

  • eine Frist für die Abmeldung im Kaufvertrag setzen
  • Datum und Uhrzeit nennen
  • vorsichtshalber Deine Versicherung und das Straßenverkehrsamt in Kenntnis setzen
  • alle Daten des Käufers in den Vertrag aufnehmen

Auf diese Weise stehen die Vorteile des Verkaufs ohne Abmeldung im Vordergrund und Du kannst ohne größere Sorgen Dein Auto mit Nummernschild verkaufen.

Pavel Krivulin

Der Gründer von CAROOX kann sein Leben ohne Autos sich nicht vorstellen. Die langjährige Erfahrung in der Autobranche lässt ihm über verschiedene Autothemen auf dem Expertenniveau sprechen.