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Wissenswertes und Tipps zum Verkauf eines finanzierten Autos

Kann man ein finanziertes Auto verkaufen? Eine berechtigte Frage, denn mehr als 60 Prozent der Neufahrzeuge und circa 40 Prozent der Gebrauchtwagen werden heutzutage finanziert. Insgesamt gehört also rund jedes zweite Auto auf unseren Straßen zumindest teilweise der Bank. Doch was gilt es zu beachten, wenn die Finanzierung noch läuft und kann man auch ein finanziertes Auto privat verkaufen?

Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und deren Probleme bei Autoverkauf

Autos gehören längst zu den alltäglichen Gebrauchsgegenständen. Kein Wunder, dass die meisten nicht darauf verzichten möchten. Doch die Anschaffung eines Autos ist immer mit hohen Kosten verbunden. Das gilt insbesondere, wenn ein Neufahrzeug oder ein junges Gebrauchtfahrzeug angeschafft werden soll. Eine Autofinanzierung ist daher für die meisten der einzige Weg zum Traumauto.

Unabhängig davon, ob du dich für ein Neufahrzeug oder einen Gebrauchtwagen entscheidest und unabhängig davon, ob du ein Auto beim Händler oder privat kaufst – alle Autofinanzierungen laufen letztendlich über eine Bank. Dennoch stehen dir beim Autokauf verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Wer sein Auto beim Händler kauft, erhält häufig eine Händlerfinanzierung. Der Autokredit wird direkt beim Kauf über den Händler abgeschlossen. Ein solcher Händlerkredit kommt nicht etwa vom Autohaus, sondern von einer Autobank, mit der der Händler zusammenarbeitet. Alternativ kannst du als Autokäufer auch eine Finanzierung von jeder anderen Bank annehmen, zu deren Produktpalette Autokredite gehören.

Autokredite werden von den meisten Banken angeboten. Dabei handelt es sich um sogenannte zweckgebundene Kredite, die ausschließlich zum Kauf eines Autos verwendet werden dürfen. Deshalb hat ein zweckgebundener Autokredit in aller Regel günstigere Konditionen als ein Kredit zur freien Verwendung.

Bei einem Autokredit verbleibt die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beim Autokredit bei der kreditgebenden Bank. Erst wenn die Kreditsumme vollständig zurückgezahlt ist, geht der Fahrzeugbrief in den Besitz des Autokäufers über. Wer bereits vor Ablauf des Kredits sein finanziertes Auto verkaufen möchte, hat also ein Problem, denn nach dem Verkauf eines Autos gehen sämtliche Fahrzeugpapiere in den Besitz des Käufers über.

Fahrzeugbrief
Man muss erst Kredit ablösen, um den Fahrzeugbrief vom Bank zu bekommen.

Eine weniger verbreitete Möglichkeit der Autofinanzierung bietet ein Kredit zur freien Verwendung – oftmals auch als Privatkredit oder Konsumentenkredit bezeichnet. Bei Privatkrediten steht dem Kreditnehmer die Kreditsumme zur freien Verfügung. Er kann damit tun, was immer er möchte. Im Falle einer Autofinanzierung mithilfe eines Privatkredits verbleibt die Zulassungsbescheinigung Teil II daher beim Kreditnehmer, denn sie dient der Bank nicht als Sicherheit.

Meist sind die Kreditkonditionen bei einem Privatkredit höher als die eines zweckgebundenen Autokredits. Doch wer sein finanziertes Auto verkaufen möchte bevor der Kredit zurückgezahlt ist, kann dies jederzeit ohne die Erlaubnis oder Information der Bank tun. Grundsätzlich läuft der Kredit allerdings trotz Verkauf wie vereinbart bis zur endgültigen Rückzahlung weiter.

Kann man ein finanziertes Auto verkaufen bevor der Kredit abbezahlt ist?

Auch mit einem zweckgebundenen Autokredit kann man ein finanziertes Auto verkaufen bevor der Kredit ausgelaufen ist. Allerdings besagt die Rechtslage, dass das Auto bis zur endgültigen Kreditabtragung im Besitz der Bank ist. Soll das Auto vor Ablauf des Kredits verkauft werden, muss die kreditgebende Bank dem Verkauf vorab zustimmen. In der Regel wird die Bank einem Autoverkauf aber aus Kulanz zustimmen.

Die noch offene Restsumme wird beim Verkauf sofort fällig. Je nach Kreditvertrag verlangt die Bank zusätzlich zur Restsumme eine Vorfälligkeitsentschädigung, sodass beim Autoverkauf nicht selten Mehrkosten für den Kreditnehmer entstehen. Stimmt die kreditgebende Bank einem Verkauf grundsätzlich zu, muss der Verkäufer überlegen, ob er sein Fahrzeug beim Händler in Zahlung geben möchte, oder sein finanziertes Auto privat verkaufen möchte.

Verkauf eines finanzierten Autos beim Händler

Nicht zuletzt weil so viele Fahrzeuge finanziert werden, gehört der Ankauf von finanzierten Autos für viele Händler zum normalen Tagesgeschäft. Deshalb ist der Verkauf an den Händler für den Verkäufer zumeist die unkomplizierteste Verkaufsvariante und ist für den Verkäufer mit recht wenig Aufwand verbunden.

Hat die kreditgebende Bank einem Verkauf zugestimmt, löst der Händler die noch offene Kreditsumme genau wie die eventuell fällige Vorfälligkeitsentschädigung anstelle des Kreditnehmers bei der Bank aus. Ist der Verkaufspreis des Fahrzeugs höher als die noch offene Kreditsumme, erhält der Verkäufer die Restsumme direkt vom Händler. Bei einem gleichzeitigen Fahrzeugneukauf wird sie automatisch mit dem Kaufpreis verrechnet.

Ein finanziertes Auto privat verkaufen

Möchtest du ein finanziertes Auto privat verkaufen, musst du indes mit ein etwas mehr Aufwand rechnen. Auch beim Privatverkauf muss die kreditgebende Bank in den Verkauf involviert werden. Erst wenn die Bank mit dem vorzeitigen Verkauf des Fahrzeugs einverstanden ist und die Höhe der Restschuld geklärt ist, kannst du dein Auto privat zum Verkauf anbieten.

Mögliche Interessenten solltest du in jedem Fall darüber informieren, dass es sich bei dem angebotenen Fahrzeug um ein finanziertes Auto handelt. Ein potentieller Käufer muss dies wissen, weil die Bezahlung grundsätzlich über die kreditgebende Bank abgewickelt werden muss. Der neue Käufer erhält erst nach der Begleichung der Restschuld die Zulassungsbescheinigung Teil II.

Deshalb überweist der neue Käufer in der Regel die Restschuld direkt an die kreditgebende Bank. Sollte der Verkaufspreis höher als die Restschuld sein, erhältst du den Differenzbetrag direkt vom Käufer. Auch als Verkäufer eines finanzierten Fahrzeugs solltest du wissen, dass der neue Käufer theoretisch auch den bestehenden Autokredit übernehmen kann. Die meisten Käufer von finanzierten Fahrzeugen entscheiden sich jedoch eher für eine Finanzierungsablösung.

Ein durch einen Privatkredit finanziertes Auto verkaufen

Einfacher ist es ein finanziertes Auto zu verkaufen, wenn du dieses mithilfe eines Privatkredits finanziert hast. Bei dieser Finanzierungsform verbleibt die Zulassungsbescheinigung Teil II trotz Finanzierung in deinem Besitz. Du kannst das Auto daher jeder Zeit während des laufenden Kredits verkaufen. Die kreditgebende Bank musst du nicht zwangsläufig über einen Verkauf informieren. Der Kredit würde dann trotz Verkauf ganz normal bis zum Ablauf weiterlaufen.

Möchtest du den Kredit mit dem Verkaufserlös auslösen, musst du jedoch auch bei einem Privatkredit diesbezüglich mit der Bank verhandeln. Manche Kreditverträge lassen eine vorzeitige Kreditablösung zu, andere Verträge schließen diese aus. Manchmal besteht die Bank bei einer vorzeitigen Kreditablösung auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Einige Banken verzichten jedoch auch darauf.

Ein finanziertes Auto verkaufen – Verkaufspreis genau kalkulieren

Bei den meisten finanzierten Autos handelt es sich um Neufahrzeuge oder junge Gebrauchtwagen. Doch gerade bei diesen Fahrzeugen ist der Wertverlust am höchsten. Damit die Restschuld des Kredits und die möglichen Zusatzkosten, wie etwa eine Vorfälligkeitsentschädigung, mit dem Verkaufspreis abgedeckt sind, solltest du den anvisierten Verkaufspreis vorab genau kalkulieren. Dazu solltest du vor dem Verkauf eine Fahrzeugbewertung vornehmen lassen.

Kalkulieren
Vorzeitig Kreditvertrag ablösen kann teuer werden.

Was ist, wenn das Fahrzeug geleast ist?

Rechtlich gehört ein finanziertes Auto solange dem Kreditgeber, bis der Kredit vollständig abgelöst ist. Ähnlich ist es auch bei Leasingfahrzeugen. Das Auto gehört dem Leasinggeber und nicht etwa dem Leasingnehmer. Der Verkauf eines solchen Fahrzeugs ist jedoch weitaus komplizierter als der Verkauf eines finanzierten Autos und in den meisten Fällen sogar gar nicht möglich.

Im Normalfall kannst du einen Leasingvertrag nicht vorzeitig kündigen. Sollte der Leasinggeber eine vorzeitige Vertragskündigung dennoch zulassen, ist diese meist mit hohen Mehrkosten verbunden. Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit einen laufenden Leasingvertrag auf eine Nachfolgeperson zu übertragen. Davon ist jedoch abzuraten, da die Übernahme von geleasten Fahrzeugen in der Praxis eine absolute Ausnahme ist.

Pavel Krivulin

Der Gründer von CAROOX kann sein Leben ohne Autos sich nicht vorstellen. Die langjährige Erfahrung in der Autobranche lässt ihm über verschiedene Autothemen auf dem Expertenniveau sprechen.