Skip to main content

Die unerwarteten Reparaturen von einem Gebrauchtwagen greifen immer tief in die Tasche, es kann manchmal mehrere Tausend Euro Kosten. Jeder Fahrzeugbesitzer will natürlich gegen diese Risiken absichern und eine Garantie beim Kauf des gebrauchten Autos bekommen. Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Sachmängelhaftung gemäß BGB und einer Garantie von der Versicherungsfirma? Und was passiert, wenn du einen Gebrauchtwagen von privat kaufst? Alle Infos findest du in diesem Artikel.

  1. Gesetzliche Gewährleistungspflicht
  2. Gebrauchtwagengarantie
  3. Der Unterschied
  4. Kauf von privat
  5. Herstellergarantie
  6. Fazit

Gesetzliche Gewährleistung für Gebrauchtwagen

Wir sprechen über einen Sachmangel, wenn etwas kaputt geht oder nicht mehr funktioniert, wie es sein sollte. In solchen Fällen sagt uns der Gesetzgeber im §438 BGB, dass der Verkäufer 2 Jahre lang für Mängel haftet. Der Frist darf man aber auf 1 Jahr im Kaufvertrag verkürzen, was üblicherweise gemacht wird. Darum sind 2 Jahre Gewährleistung ein seltener Fall. Gesetzliche Gewährleistung für Gebrauchtwagen gilt nur für Mängel, die schon bei der Übergabe vorhanden waren. Allerdings muss der Autohändler innerhalb des ersten Jahres beweisen, dass der Gebrauchtwagen bei der Übergabe voll in Ordnung war, der Käufer trägt nicht die Beweislast. Vor 2022 war es nur 6 Monate. Gelingt ihm das nicht, muss der Autohändler gemäß „gesetzlicher Garantie“ auf eigene Kosten das Fahrzeug reparieren und auch verbundene Kosten, z.B. für den Abschlepptransport, erstatten. Verschleißteile sind logischerweise aus der Gewährleistung ausgeschlossen, man hat z.B. keinen Anspruch auf neue Bremsbelege.

Gebrauchtwagengarantie als Reparaturkostenversicherung

Bei vielen Autohändlern kann man einen Garantievertrag bekommen, für einen Aufpreis oder im Preis inklusive. Es geht hier um eine Reparaturkostenversicherung. Die Versicherungsfirma bekommt die Beiträge monatlich oder einmalig beim Kauf und bezahlt für die Reparatur, falls dies nötig ist. Es ist hier wichtig anzumerken, dass der Fahrzeugbesitzer oft einen Kostenanteil selbst begleichen muss. Viele Hersteller bieten eigene Lösungen an, wie BMW Premium Selection mit 24 Monate Garantie oder Jaguar Approved. Tatsächlich steht in beiden Fällen hinter dieser Garantie die Versicherungsfirma Real Garant, die die Reparaturkosten nach einem Schadensfall bezahlt.

Wir in CAROOX arbeiten mit der Garantiefirma intec AG zusammen. Jedes Fahrzeug bei uns hat den Tarifplan Basis im Preis inklusive. Auf Wunsch kann man einen anderen Tarif wählen, wo der Versicherungsschutz mehrere Fahrzeugteile abdeckt.

Gewährleistung oder Garantie – der Unterschied

Sowohl die Gewährleistung als auch eine Garantie für dein Auto sichern dich gut ab. Wir informieren dich aber, welche Unterschiede du beachten solltest:

  1. Neue Teile. Der Autohändler ist nicht verpflichtet, die kaputten Teile durch neue zu ersetzen. Er darf auch ein gebrauchtes Teil einbauen, wenn dieses funktioniert. Die Versicherungsfirma bezahlt problemlos stattdessen für neue.
  2. Freie Werkstattwahl. Die Reparaturkostenversicherung erlaubt meistens in jeder Werkstatt das Auto reparieren zu lassen. Umgekehrt bei Sachmängelhaftung muss der Käufer das Fahrzeug zu dem Händler bringen, wo dieses gekauft wurde.
  3. Laufzeit 1 Jahr. Die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt normalerweise nur 12 Monate, danach hast du keinen Schutz mehr. Eine Garantie vom Versicherer kann für mehrere Jahre abgeschlossen werden und ist nach Bedarf auch verlängerbar.
  4. Wiederverkauf. Wenn der Fahrzeugbesitzer das Auto verkauft, wird die Gewährleistung sofort beendet. Beim Privatverkauf wird üblicherweise die Sachmängelhaftung ausgeschlossen (siehe den Abschnitt unten), das macht das Angebot jedoch nicht so attraktiv für den Käufer. Eine Garantie kann man aber auf den neuen Besitzer übertragen und er nutzt den Versicherungsschutz weiter. Das erhöht natürlich den Verkaufspreis.
  5. Unsicherheit. Die Gewährleistung verpflichtet den Verkäufer zur Reparatur der Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorhanden waren. Gelingt es dem Händler zu beweisen, dass zu diesem Zeitpunkt das Auto voll in Ordnung war, muss der Käufer auf eigene Kosten den Schaden reparieren lassen. Mit einer Garantie ist es für die Versicherungsfirma egal, wann etwas kaputt ging.
  6. Selbstbeteiligung. Bei einer Garantie muss der Fahrzeugbesitzer oft einen Betrag der Rechnung selbst zahlen. Die Gewährleistung verpflichtet den Händler komplett auf eigene Kosten die Mängel zu beseitigen.

Privatkauf – die Gewährleistung ist ausgeschlossen

Ein Privatverkäufer ist im rechtlichen Sinne kein Unternehmer und darf mit einem Satz im Kaufvertrag die eigene Sachmängelhaftung komplett ausschließen. Diese Option wird natürlich in den meisten Fällen benutzt. Alle Risiken bleiben beim Käufer. Aus diesem Grund liegen die Verkaufspreise für Privatangebote normalerweise deutlich niedriger als von vergleichbaren Autos in Autohäusern.

Herstellergarantie

Auch Gebrauchtwagen können eine Herstellergarantie haben, wenn wir über einen jungen Gebrauchten reden und die Garantie noch nicht abgelaufen ist. Die meisten Hersteller bieten eine Laufzeit von 2 Jahren an, einige länger – beispielsweise bis zu 7 Jahren bei KIA. Der Hersteller garantiert so die einwandfreie Funktion von bestimmten Teilen (aber nicht allen) und ist bereit die Kosten zu übernehmen, falls doch etwas repariert werden muss. Die Herstellergarantie ist nicht von einem konkreten Besitzer abhängig und wird automatisch bei dem Halterwechsel übertragen. Beachte bitte, eine Fahrzeugwartung nach Herstellervorgaben ist Voraussetzung, um die Herstellergarantie in Anspruch nehmen zu können. Manchmal übernimmt der Hersteller auf Kulanz auch Teilekosten nach dem Ablauf der Garantie, wenn das Fahrzeug ordentlich gewartet wurde und das Problem bekannt ist.

Fazit

Der Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten ist ein sehr wichtiges Kriterium beim Kauf eines Gebrauchtwagen. Ein Auto von privat zu kaufen ist keine gute Idee, da alle Risiken bei dem Käufer bleiben. Die gesetzliche Gewährleistung des Autohändlers stattdessen schützt den Käufer. Die Reparaturkostenversicherung, als Autogarantie bekannt, ist die sicherste und bequemste Lösung. Es gibt hier nur eine Nachteil – man muss oft eine geringe Selbstbeteiligung tragen. Wir in CAROOX verkaufen Autos von Privatbesitzer in Kommission inklusive Garantie. So ist der Käufer gut abgesichert und der Verkäufer erzielt einen höheren Verkaufspreis.

Pavel Krivulin

Der Gründer von CAROOX kann sein Leben ohne Autos sich nicht vorstellen. Die langjährige Erfahrung in der Autobranche lässt ihm über verschiedene Autothemen auf dem Expertenniveau sprechen.